Das österreichische Bundestierschutzgesetz

Bundesgesetze:

Das Österreichische Bundestierschutzgesetz gibt Mindestanforderungen für die Hundehaltung an, regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (§24a), verbietet sog. “Qualzüchtungen” (§5) sowie die Anwendung von Stachelhalsbändern (§5) und technischen Geräten wie bspw. sog. Elektroreizgeräte (§5) bei Hunden. Das Gesetz zum Download als pdf (590 KB) finden Sie hier.