Positionen des ÖHV

ÖHV-Position zum verpflichtenden Wiener Hundeführschein und zu Rasselisten:

Der ÖHV tritt ein für Maßnahmen, um verantwortungslose Hundehalter zur Rechenschaft zu ziehen. Die aktuelle Gesetzeslage bietet seit 1.1.2010 (Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung der Hunde mittels Chip) die Möglichkeit dazu. Die Position des ÖHV zum Wiener Hundeführschein und zu Rasselisten generell finden Sie hier.

Gesetzliche Mindeststandards für Hundezucht:

Derzeit darf in Österreich jeder Hundezucht betreiben, selbst ohne jegliche Kenntnisse von Populationsgenetik oder sonstiges Fachwissen. Sogar das bewusste Verpaaren von zwei erbkranken Hunden, wie im Herbst 2009 im Burgenland geschehen, blieb für die Züchterin sowohl gesetzlich wie auch seitens ihres Zuchtverbandes ohne Folgen. Das bewusste Inkaufnehmen kranken Hundenachwuchses ist aber nicht entschuldbar und nicht mehr länger tolerierbar. Der ÖHV tritt daher ein für:

  1. Gesetzliche Mindeststandards für Hundezüchter
  2. Überprüfung von Kenntnissen („Züchterprüfung“)
  3. Verpflichtung zur Weiterbildung (Nachweise)
  4. Systematische Überprüfung der Nachkommenschaft von Verpaarungen hinsichtlich Vitalität und Wesensmerkmalen

Durch Experten aus den in Österreich bestehenden Hundeorganisationen sowie aus den Bereichen Veterinärmedizin (Inst. für Tierzucht und Genetik, Vet.med. Uni Wien) und Tierschutz sollen Zuchtrichtlinien ausgearbeitet und Mindeststandards festgelegt werden. Eine erfolgreich abzulegende Prüfung soll Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundezucht sein. Die Einhaltung dieser Mindeststandards soll regelmäßig durch unangemeldete Besuche von Experten überprüft und im Falle relevanter Unterschreitungen mit Zuchtverbot geahndet werden. Bei gehäuftem Auftreten von Erbkrankheiten bei bestimmten Züchtern, sind diese ebenfalls mit einem sofortigen Zuchtverbot zu belegen, und zwar solange, bis die Ursachen geklärt und behoben sind.

Vollzug des „Qualzucht-Paragraphen“:

Lt. dem österreichischen TSchG (§5, Abs.2) sind die Züchtung, der Import, der Erwerb sowie die Weitergabe von „Qualzüchtungen“ verboten. Dennoch werden solche Hunde in Österreich weiter gezüchtet, sowie von Tierhandlungen aus Osteuropa importiert und gewinnbringend verkauft. Der ÖHV fordert den Vollzug bereits bestehender Gesetze!

  • Der sog. „Qualzucht-Paragraph“ soll endlich vollzogen werden.
  • Behördenzuständigkeiten klären.

Nachfragen des ÖHV haben ergeben, dass sich keine Behörde dafür zuständig fühlt. Die politische Klärung, wer nun für den Vollzug dieses Gesetzes verantwortlich ist und einzuschreiten hat, hat ehestmöglich zu erfolgen.

Gesetzliche Mindeststandards für Hundeausbildung:

Derzeit darf sich in Österreich jeder Hundetrainer nennen und als solcher arbeiten, selbst ohne jegliche Ausbildung. Der ÖHV tritt ein für:

  1. Gesetzliche Mindeststandards für Hundeausbildung
  2. Überprüfung von Kenntnissen („Ausbilderprüfung“)
  3. Verpflichtung zur Weiterbildung (Nachweise)
  4. Stichprobenartige Überprüfung der Ausbildungsergebnisse

Durch Experten aus den in Österreich bestehenden Ausbildungsorganisationen sowie aus den Bereichen Ethologie, Veterinärmedizin und Tierschutz sollen Ausbildungsrichtlinien ausgearbeitet und Mindeststandards festgelegt werden. Eine erfolgreich abzulegende Prüfung soll Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundezucht sein. Die Einhaltung dieser Mindeststandards soll regelmäßig durch unangemeldete Besuche von Experten überprüft und im Falle relevanter Unterschreitungen mit Ausbildungsverbot geahndet werden.

Vermeidung von Unfällen mit Hunden:

Das Thema Hundebeißunfälle dominiert die Diskussion über Hundehaltung. Tatsächlich passieren in Österreich jährlich rund 5.000 Unfälle mit Hunden (= Gesamtsumme, vom einfachen Kratzer bis zu Todesfällen). Der ÖHV tritt ein für:

  1. Analyse von Hundebeißunfällen, nicht anders als bei den 830.000 Unfällen in Österreich (Quelle: ÖAMTC 2010)
  2. Auf Basis der Erkenntnisse dieser Unfallanalysen wirkungsvolle Vorbeugemaßnahmen entwickeln.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dieser Metaanalyse und in diesem Artikel über die Vorbeugung von Hundebeißverletzungen im Kindes- und Jugendalter.

Hundehaltung: Österreichweit einheitliche Gesetze:

Einige Richtlinien der Hundehaltung werden durch das österr. Bundestierschutzgesetz geregelt. Weiters gibt es neun (!) Ländergesetze und darüber hinaus erlässt auch jede Gemeinde Verordnungen, welche die Hundehaltung betreffen. Was in einer Gemeinde erlaubt ist, kann nach Überschreiten der Gemeindegrenze bereits verboten sein. Dies bewirkt unter österreichischen Hundehaltern eine Rechtsunsicherheit, die nicht länger tolerierbar ist. Der ÖHV tritt ein für:

  • Österreichweite Vereinheitlichung der Verordnungen betreffend die Hundehaltung auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen (Ethologie, Veterinärmedizin, Kynologie)

Durch eine vom Parlament einzuberufende Arbeitsgruppe von Experten sollen Richtlinien ausgearbeitet und in weiterer Folge dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Hundehaltung: Auslaufzonen

Hunde sind Lauftiere und benötigen regelmäßig ausreichend Gelegenheit zum Auslauf. Dies wird auch durch das Bundestierschutzgesetz so verlangt. Häufig jedoch sind Hundezonen v.a. in den Städten nicht mehr als größere „Hunde-Klos“. Der ÖHV tritt ein für:

  1. Größere Anzahl an Hundezonen (entsprechend der Größe der Hundepopulation in der Region)
  2. Größere Flächen der einzelnen Hundezonen
  3. Adäquate Gestaltung und Strukturierung durch Fachleute

Die Finanzierung dieser Forderung ist aus den Mitteln der Hundeabgabe („Hundesteuer“) möglich, die derzeit keine Zweckbindung aufweist. Der ÖHV fördert daher auch eine Zweckbindung der Hundeabgabe und weist darauf hin, dass attraktive Hundezonen allen Bürgern zu Gute kommen. Wie Beispiele in anderen Ländern zeigen, werden diese häufig als Kommunikationsorte auch für Bürger ohne Hunde angenommen.