Infos zum Wiener Hundeführschein

Grundsätzliches: Geprüft wird nicht der Hund, sondern „wie gut der Mensch mit seinem Hund umgehen kann“ und wie sicher er ihn führt. Der Hund soll sich mit seinem Halter im öffentlichen Raum so bewegen, dass er einerseits keine Gefahr oder ungebührliche Belästigung für andere Menschen oder Tiere darstellt. Andererseits soll auch der Hund selber weder in Angst noch Stress geraten und sein Mensch darauf achten, dass sein Hund sich sicher fühlt.

Im Konkreten besteht die Prüfung aus mehreren Teilen:

a) Ein Theorieteil, bestehend aus einem Fragebogen mit 30 Fragen und jeweils mehreren vorgegebenen Antworten zu Hundeverhalten und –erziehung, sowie den gesetzlichen Verpflichtungen eines Hundehalters. Bei 24 dieser 30 Fragen muss die richtige aus den vorgegebenen Antworten angekreuzt werden. (Multiple choice System)

b) Ein praktischer Teil, bei dem der Halter einfache Pflegehandlungen und „alltäglichen Umgang“ mit dem Hund vorzeigen muss, wobei der Hund weder großen Stress noch ein Abwehrverhalten an den Tag legen soll. Dazu gehören zum Beispiel Pfotenkontrolle, Ohrenkontrolle, Zahnkontrolle, Maulkorb anlegen oder Leine anlegen.

c) Ein weiterer praktischer Teil, bei dem Übungen aus dem Grundgehorsam überprüft werden. Ausschlaggebend ist dabei, ob der Mensch seinen Hund richtig einschätzt: D.h. z.B. wenn der Hundehalter angibt, dass er seinen Hund bei geringer Ablenkung 3 Minuten ablegen kann, dann gilt das als Maßstab und wird geprüft. Geprüft werden weiters herankommen, absitzen oder abliegen und die Leinenführigkeit auf einer Strecke von ca. 100 Metern.

d) Ein Teil im öffentlichen Raum, bei dem verschiedene Situationen mit dem Hund in angemessener Weise bewältigt werden sollen, zum Beispiel Begegnung mit anderen Hunden, mit Radfahrern, mit Kinderwagen etc. Wenn der Halter weiß, dass sein Hund ein Problem mit anderen Hunden hat, dann ist es erlaubt, dass er mit seinem Hund ausweicht, einen Bogen macht, um eine Situation zu vermeiden, ja, er darf sogar umdrehen, um den Hund nicht mit einer Situation zu konfrontieren. Wichtig ist es eben, dass der Hundehalter weiß, dass sein Hund mit dieser oder jener Situation ein Problem hat und der Hundehalter adäquat auf dieses Problem reagiert wie angegeben.

Der Hundehalter darf übrigens die ganze Zeit Futter, Spielzeug, Belohnungen und div. Signale usw. einsetzen.

NICHT ERLAUBT sind Leinenruck und andere Formen der Strafe.
NICHT ERLAUBT ist die Verwendung von Ketten- oder anderen Zughalsbändern, selbst dann nicht, wenn sie bei der Prüfung nicht auf Zug gestellt sind.
NICHT ERLAUBT ist es, den städtischen Raum komplett zu meiden, d.h. zu verweigern. Auf der Straße umkehren oder Wechsel auf die andere Straßenseite ist aber erlaubt.

ERLAUBT: Normale Halsband-Leinenkombination, sowie auch die Sicherung eines Hundes über Leine an Brustgeschirr plus Halsband oder korrekt (!) verwendetes Halti.

So wie es aussieht, ist der zentrale Punkt der, dass die Behörde erkennen will, ob ein Hundehalter seinen Hund richtig einschätzen und mit ihm umgehen kann und nicht die Frage, ob er einen perfekten Hund hat. Mit einem „komplizierten“ Hund muss man also nicht automatisch „durchfallen“. Man muss nur wissen, wie der Hund in bestimmten Situationen reagiert, und sich eben entsprechend verhalten, wie oben angegeben (bspw. Situationen vermeiden).

Soweit die ersten Informationen. Sobald dem ÖHV weitere Infos vorliegen, werden diese umgehend gepostet.