Es sind seit dem Inkrafttreten des total verunglückten Wr. Tierhaltegesetzes in seiner letzten Novelle viele Monate ins Land gezogen. Zahlreiche Demonstrationen und ein unvergleichliches Politdebakel liegen hinter uns. Die Regierung hat sich bloßgestellt und musste abtreten. Die Themen Hundehaltung und die zunehmende Hundefeindlichkeit sind medial in den Hintergrund getreten, und dennoch sind diese Dinge für uns Hundehalter Alltag. Hunde vergiften und Hundehalter beschimpfen ist salonfähig geworden. Wir Hundehalter haben bald keine Rechte mehr.
Die für Umwelt und Tierschutz zuständige Stadträtin Ulrike Sima will Hunde aus Wien verbannen, zumindest bestimmte Hunde. Das hat sie ganz unverschämt vor laufender ORF-Kamera zugegeben. Mit Tierschutz hat das alles nichts zu tun. Auch ein permanenter Maulkorbzwang – sogar für Welpen und alte, kranke Hunde – hat nichts mit Tierschutz zu tun. Im Gegenteil, dieses Gesetz verursacht Tierleid und produziert verhaltensgestörte Hunde, denn eine Sozialisierung ist für einen Welpen mit Maulkorb nicht möglich.
Bisher hat sich niemand – auch kein Hundeverband – dafür zuständig gefühlt, gegen dieses Gesetz rechtlich anzukämpfen. Ein paar Rassen zu opfern ist etwas kurzsichtig, denn das ist nur der stille Anfang der Hundeausrottung. Z.B. die „Ex lege-Tötung“ im Wr. Tierhaltegesetz kann jeden Hund – unabhängig der Rasse – treffen. Es reicht ein unglücklicher Zwischenfall und Ihr Hund wird eingezogen und von Behördenseite getötet. Der Amtstierarzt aus dem Bezirk Tulln, Dr. Christoph Hofer-Kasztler, sprach sich beim NÖ Hundesicherheitsgipfel im Oktober 2018 für die bestehende Rasseliste aus und plädierte dafür, noch weitere Rassen auf die Liste zu setzen, wie z.B. den Akita, den Kangal, Herdenschutzhunde usw. Es ist also sehr blauäugig zu denken, dass es eh nur die anderen betrifft.
Dieses Wr. Tierhaltegesetz ist unserer Meinung nach in mehreren Punkten verfassungswidrig, daher ist vom Österr. Hundehalterverband (ÖHV) und Partnerorganisationen ein Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung des Wr. Tierhaltegesetzes in Bezug auf die Verfassungskonformität der Regelungen der Hundehaltung und der Rasselisten in Vorbereitung. Dieser wird noch im Herbst 2019 eingebracht. Der Ausgang ist naturgemäß nicht absehbar, aber es geht auch darum, ein Zeichen zu setzen und der neuen Regierung (auch Wien wählt 2020) zu zeigen, dass man mit uns Hundehalter nicht alles machen kann und dass wir für unsere Hunde kämpfen werden. Wiens ehemaliger Bürgermeister Michael Häupl war ein Hundefreund und er hat einmal sinngemäß gesagt: „Gehe gegen die Hundehalter vor, und du hast als Politiker verloren“. Wir hoffen, dass sich diese Meinung bewahrheiten wird und die hundefeindliche SPÖ samt ihrer Stadträtin Ulrike Sima demnächst einen Denkzettel erhält. Und nicht zu vergessen ist, dass die Wiener Grünen dieses Gesetz ebenfalls mitbeschlossen haben.
Der Rechtsweg ist immer mit hohen Kosten verbunden. Bei Rechtsangelegenheiten gegen den Staat müssen die Kosten leider immer vom Betreiber getragen werden und nicht – wie bei einem Zivilprozess – vom Verlierer. Es ist daher mit höheren Kosten zu rechnen, die auch nicht rückerstattet werden, egal wie über den Antrag entschieden wird.
Genau daher benötigen wir dringend Ihren Beitrag in Form einer Spende oder einer Mitgliedschaft beim ÖHV. Für unsere Hunde!