Stellungnahme Begutachtungsentwurf Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung

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Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mückstein!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Hundehalterverband versteht sich als serviceorientierte, vereins- und parteiunabhängige Vertretung der österr. HundehalterInnen und nimmt zum Begutachtungsentwurf der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung 2021 wie folgt Stellung:

In § 16 des zit. Entwurfes ist entgegen der bisherigen Regelung keine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Artikel 6 der VO (EU) 576/2013 bzw. Artikel 53 VO (EU) 2020/688 mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass ab Rechtswirksamkeit des Verordnungsentwurfes ausschließlich gegen Tollwut vollständig immunisierte Hunde nach Österreich verbracht werden dürften. Dies betrifft daher auch Hundewelpen im Alter von 9 bis 16 Wochen, die nach dem Entwurf nicht mehr nach Österreich verbracht werden dürften, weil eine vollständige Tollwut-Immunisierung eines Hundewelpen unter 16 Wochen aus veterinärmedizinischen Gründen nicht möglich ist.

Für den guten Start in ein Hundeleben und eine bestmögliche Prägung des Hundewelpen auf sein neues Zuhause ist es unerlässlich, dass er im Alter von 8-10 Wochen vom Züchter in sein zukünftiges Zuhause umzieht. Dies würde durch den gegenständlichen Verordnungsentwurf – sollte er so umgesetzt werden – verhindert werden, und es würden dadurch unter Umständen sogar zukünftige Problemhunde (weil unzureichend geprägt) entstehen. Einem Züchter ist es kaum möglich, 5-10 Welpen im gleichen Ausmaß zu prägen, wie das der neue Hundehalter tun kann.

Es ist daher aus unserer Sicht absolut unerlässlich, dass für registrierte Züchter bei einem anerkannten ausländischen Dachverband (= seriöse Züchter und keine Hundehändler) Ausnahmeregelungen geschaffen werden müssen.

Freundliche Grüße,
Dr. Hans Mosser
ÖHV-Präsident