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Hundehandel, Provisionen & Skandale – Was sagt die SV-Spitze dazu?

Die Geschichte rund um den Deutschen Schäferhund Toni von der Rieser Perle in der vorigen Ausgabe (kurze Zusammenfassung siehe Kasten) hat großes Aufsehen erregt. Alle Beteiligten – vom Züchter über die taiwanesische Hundehändlerin bis zum Provision kassierenden SV-Zuchtrichter – sind Mitglieder des größten Hundezuchtverbandes der Welt, des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV). Während die sogenannte „Basis" jede Minute ihrer Freizeit sportlich auf dem Hundeplatz verbringt, scheint es SV-Funktionäre zu geben, die ihre Position für den persönlichen Profit nutzen und teils unglaublich hohe Summen kassieren. WUFF hat den SV offiziell um eine Stellungnahme dazu gebeten.

Es ist höchste Zeit, dass in der Funktionärsriege des SV sauber gemacht wird!" – das hört man in letzter Zeit immer öfter auf den Hundeplätzen und bei Diskussionen von SV-Mitgliedern. Unglaublich und abstoßend sei die Praxis des Hundehandels im SV, wie dies in der Septemberausgabe von WUFF akribisch aufgezeigt wurde, heißt es in Reaktionen auf den Artikel. Dass Deutsche Schäferhunde haufenweise für fünf- und sechsstellige Eurobeträge nach China verschachert würden, dass Wochen vor einer Bundessieger-Zuchtschau in einem Vertrag eine Platzierung garantiert wird und dass SV-Richter sich gegenseitig in ihren Geschäften unterstützen – so der Vorwurf der Zeitschrift Stern –, das sei nicht länger tolerierbar. „Es reicht", schreibt ein SV-Mitglied, das nicht genannt werden will. Man befürchtet Repressalien. „Es gibt einige, die haben durch ein ausgefeiltes Netzwerk großen Einfluss und werden sich so schnell ihre lukrativen Geschäfte nicht verbieten lassen", heißt es. Es ginge schließlich um ungeheuer viel Geld.

Hundehandel im SV
An sich hat der SV strenge Regeln. Gewerbsmäßige Hundehändler und Hundevermittler würden ihre Mitgliedschaft verlieren, so der geschäftsführende Direktor des SV, Hartmut Setecki. Allerdings sei, wie die jüngere Vergangenheit zeige, ein solcher Nachweis oftmals nicht einfach zu erbringen, schränkt der Spitzenfunktionär in einem Schreiben an WUFF die Möglichkeiten des SV ein.

Nun, wie sieht das konkret aus? Wie berichtet, hat im Fall Toni von der Rieser Perle das taiwanesische SV-Mitglied Josephine K. den Hund lt. Kaufvertrag vom 29.7.2010 vom Züchter Jürgen S. für 150.000 Euro gekauft. Laut WUFF vorliegenden Informationen soll die Taiwanesin Toni für den Wert von 200.000 Euro an einen Chinesen weiterverkauft haben, und dies angeblich sogar schon zu einem Zeitpunkt, zu dem sie den Hund noch gar nicht erworben hatte, nämlich schon im Juni 2010. WUFF gegenüber wollte sich K. dazu nicht äußern. Toni ist allerdings nicht der einzige Hund, den Josephine K. gekauft und weiterverkauft hat. Sie taucht auch regelmäßig bei Bundessieger-Zuchtschauen als Besitzerin mehrerer Schäferhunde auf, von denen einer, Remo vom Fichtenschlag, im Jahr 2011 sogar Bundessieger wurde. Erinnert man sich nun, dass sie im Kaufvertrag Tonis wenige Wochen VOR der Bundessieger-Zuchtschau 2010 mit dem Verkäufer eine konkrete Platzierung des Hundes bei der Schau vereinbart hat, fragt man sich, wie eine solche Garantie ohne Mitwirkung des Zuchtrichters überhaupt möglich sein kann. Unabhängig davon bezeichnet man jedenfalls eine Person, die Hunde kauft und verkauft, als Hundehändler. Wie steht der SV zu dieser Problematik rund um Josephine K.? Gewisse Praktiken bei Kauf und Verkauf von Deutschen Schäferhunden dürften dem Vorstand tatsächlich nicht unbekannt sein.

„Es muss vorausgesandt werden," so der SV zu WUFF, „dass die Eigentumswechsel von Hunden in seltenen Fällen mittels Kaufvertrag angezeigt werden und dann im Regelfall die Beträge bzw. mögliche Nebenabsprachen unkenntlich gemacht werden". Und zum Fall Josephine K., wie er in WUFF geschildert wurde, „ist der Anschein des Hundehandels nicht zu negieren". Da SV-Mitgliedschaft und gewerblicher Hundehandel bzw. gewerbliche Hundevermittlung unvereinbar seien, wäre „im nachgewiesenen Fall der Verlust der Mitgliedschaft die Konsequenz", so der SV. Bis Redaktionsschluss ist es zu dieser Konsequenz jedoch nicht gekommen.

Falsche Deckbescheinigungen?
Eine weitere Unklarheit im Fall Toni ist folgender Umstand: Die Hundehändlerin Josephine K. bestätigt am 25.11.2010 in einem Mail, dass Jürgen S., der Züchter und Verkäufer von Toni, zwischen 6.10. und 31.10.2010 Halter des Hundes und daher berechtigt gewesen sei, Deckbescheinigungen für Toni auszustellen. Kenner der Szene sind der Meinung, dass mit dieser Aussage der Hundehändlerin ein Betrug geplant oder durchgeführt worden sein könnte. Denn wozu sollte Züchter Jürgen S. in Deutschland für Toni eine Deckbescheinigung ausstellen dürfen in einem Zeitraum, in dem sich der Hund bereits nachweislich in China befunden hat? Toni war am 5.10.2010 – übrigens in krankem Zustand – nach Hongkong transportiert worden.

Der SV stellt dazu WUFF gegenüber Folgendes fest: „Sofern keine entsprechende Mitteilung an das Zuchtbuchamt ergeht, ist der Aufenthaltsort eines einzelnen Hundes für den Verein nicht ersichtlich. Aus nachvollziehbaren Gründen geht man davon aus, dass sich ein Hund, auch räumlich, im Verfügungsbereich desjenigen befindet, der gegenüber dem Verein als zeichnungsberechtigter Eigentümer oder Halter gemeldet ist. Zu dem Zeitpunkt, als der Verein im vorliegenden Fall hiervon Kenntnis erhielt, wurden entsprechende Ordnungsverfahren gegen die betroffenen Mitglieder eingeleitet, durchgeführt und die Verstöße durch die zuständigen Verbandsberichte sanktioniert. Im Fall des Herrn S. ist ein laufendes Verfahren anhängig, sodass hierzu momentan keine Auskünfte erteilt werden können."

SV-Zuchtrichter als Hundevermittler
Wie berichtet, musste der Züchter dem Richter Ansgar K. für die Vermittlung des Verkaufs Tonis, dessen Miteigentümer Ansgar K. bis knapp vor dem Verkauf auch war, 70.000 Euro Provision, also knapp die Hälfte des Kaufpreises bezahlen. Das war dem Züchter dann doch zu viel, er klagte, und man verglich sich vor Gericht. Ansgar K. musste 35.000 Euro zurückzahlen. Bleiben noch immer fette 35.000 Euro Provision für die Vermittlung eines Geschäfts, das sozusagen vollständig innerhalb des SV abgewickelt wurde, da ja alle Beteiligten SV-Mitglieder sind. Wie steht der SV nun zu 35.000 Euro Provision für einen SV-Zuchtrichter, hat WUFF nachgefragt.

Der SV-Vorstand erklärt dazu: „Provisionszahlungen unterliegen privatrechtlichen Absprachen, insofern besteht hier für den Verein keine Möglichkeit der Einflussnahme. Die Beurteilung über die Angemessenheit jeglicher Beträge ist den Parteien des jeweiligen Vertragsverhältnisses vorbehalten. Aus Sicht des Vereins sind Provisionszahlungen insofern bedenklich, wenn sie den Maßstab einer Entschädigung oder eines Ersatzes für tatsächlich entstandenen Aufwand bzw. tatsächlich entstandene Kosten übersteigen. Die genannten Beträge im Falle K. sind aus Sicht des Vereins keinesfalls als angemessen anzusehen."

Provisionen für SV-Richter üblich?
Einige engagierte Zuchtrichter des SV wandten sich als ­Folge des Artikels über Toni an WUFF und betonten, nichts mit solchen Geschäften, wie sie Ansgar K. durchführte, zu tun zu haben. Sie würden vielmehr größtes Interesse an einer Aufdeckung solcher Fälle haben, da dies ein eklatanter Missbrauch einer ehrenamtlichen Tätigkeit im SV darstelle, der dem Ruf aller Zuchtrichter schaden würde. Man meinte auch, es handle sich bei Toni um einen Einzelfall. Allerdings – lt. dem Schreiben einer Rechts­anwaltkanzlei, das WUFF vorliegt, habe Ansgar K. vor dem Landgericht Trier in einer mündlichen Verhandlung auf die Frage, welche Provisionen beim Verkauf von Schäferhunden üblich seien, gesagt, üblich seien 25%, 30% oder 40%. Ist also die Vermittlung und Vermarktung von Schäferhunden und das Kassieren von fetten ­Provisionen durch Zuchtrichter im SV tatsächlich üblich?

In seiner Stellungnahme an WUFF formuliert der SV knapp und bündig: „Derzeit liegen hierzu, ausgenommen der genannte Fall des Herrn K., keine gesicherten ­Erkenntnisse vor. Auch hier kann grundsätzlich davon ausgegangen ­werden, dass dies nicht eine Billigung des Vereins erfahren könnte und würde."

(Mit-)Eigentum von Zuchtrichtern an Hunden
Die Möglichkeit, dass Zuchtrichter Miteigentümer von Hunden sein können, die durch andere (meist befreundete) Richter entsprechend bewertet würden, was dann den Verkaufspreis des Hundes in die Höhe treibt, könnte zu einem Missbrauch regelrecht einladen. So zumindest der Eindruck, den diese Praxis in der Öffentlichkeit vermittelt. Dazu meint der SV: „Der Erwerb von Miteigentum an einem Hund ist faktisch ebenfalls eine privatrechtliche Angelegenheit und durch den Verein nicht zu beanstanden. Auch beim Richterkorps des SV handelt es sich zunächst erst einmal um normale Mitglieder des Vereins. Natürlich bedingt das Amt dann aber auch einen sehr sensiblen Umgang mit diesem Eigentum, in Hinblick auf die Beurteilung, sowohl bei Leistungsprüfungen, als auch bei Zuchtschauen, um sich gerade nicht dem von Ihnen angesprochenen Verdacht einer Bevorteilung in jeglicher Hinsicht auszusetzen."

In weiterer Folge übermittelt der SV-Vorstand WUFF die entsprechenden Passagen der Prüfungsordnung für Leistungsrichter (LR): „Der LR darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist, Hunde, deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, Hunde, die von Personen vorgeführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Ein LR darf an einer Prüfung, an der er als Richter im Einsatz steht, nicht selber einen Hund führen." Klare Regeln des SV, die aber nicht verhindern können, dass befreundete Leistungsrichter sich ihre Hunde gegenseitig „hochrichten" und sich damit gegenseitig enorme finanzielle Vorteile im Fall des Verkaufes der Hunde verschaffen. „Vetternwirtschaft im SV" lautet der entsprechende Vorwurf in diesem Zusammenhang.

Dazu der SV: „Für die Laufbahn als Zuchtrichter müssen unter Anderem auch entsprechende züchterische Aktivitäten, Erfolge und Kenntnisse nachgewiesen werden, wie in der Richterordnung des SV festgelegt. Bei der späteren Ausübung des Amtes innerhalb des Vereins wird es naturgemäß auch vorkommen, dass Hunde vom Züchter- oder Richterkollegen zur Beurteilung vorgestellt werden. An dieser Stelle bereits von Vetternwirtschaft zu sprechen würde der Sache sicherlich nicht gerecht. Auch hier wird von den Amtsträgern ein Höchstmaß an Fingerspitzengefühl und Neutralität erwartet. Andererseits kann es auch nicht sein, dass ein qualitätsvoller Hund aufgrund seiner Herkunft oder bestehender Eigentumsverhältnisse eine schlechtere Bewertung erfahren muss."

Klageflut gegen Demeyere
Dass der Fall Toni ein Einzelfall im SV sei, glauben die Mitglieder, die sich an WUFF wandten, allerdings nicht. Einzigartig sei dabei lediglich die minutiöse Dokumentation dieses Falles. Und die sei vor allem auch dem belgischen SV-Mitglied Jan Demeyere zuzuschreiben, der auf seinem Blog www.bloggen.be/hd/ seiner Meinung nach missbräuchliche Fälle und Korruption im SV aufzeige und bei den entsprechenden Stellen des SV auch anzeige. Nun wird Demeyere aber derzeit von einer Klageflut überzogen. Angefangen von Bundeszuchtwart Reinhardt M. (s. Reportage „Knalleffekt im SV: Rücktrittsaufforderung an den Bundeszuchtwart", in WUFF 7-8/2012, S. 10), über Geschäftsführer Hartmut S., den Richter Bernd W., der Toni den (im Kaufvertrag garantierten) Platz bei der Siegerschau vergab, bis zu dessen Amtskollegen und Freund, den Provisions­empfänger Ansgar K. Über Anwälte lässt man Unterlassungserklärungen schicken und droht mit gericht­lichen Schritten. Dies, weil Demeyere auf seinem Blog seine Meinung über diese Personen unmissverständlich kundtut.

Doch nun betreibt auch der SV selbst ein Vereinsausschlussverfahren gegen den unbequemen Belgier. Anzeige hat lt. eigener Aussage in einem Facebook-Posting der Vereinswirtschaftswart Peter T. erstattet. Er bezeichnet Demeyere als „Herrn Internetschmierer", der „ein großer Schädiger" des SV sei. Was er dem Belgier vorwirft, liest sich in T.s Facebook-Posting so: „Es werden Züchter diffamiert mit der Bezeichnung ‚Massenzüchter‘, obwohl sie nichts anderes tun, als die durch die Satzung erlaubten 10 Würfe pro Jahr zu züchten (warum dürfen eigentlich nicht der Sohn, die Frau oder die Tochter ebenfalls ihre mitgliedschaftlichen Rechte ausüben und ebenfalls einen Zwinger zur Zucht anmelden?) Ich kann der Zuchtordnung nicht entnehmen, dass ‚10 Würfe‘ sich auf eine Familie beziehen. Durch diese Einnahmelisten, die auch den Steuerfahndungsstellen bekannt gemacht wurden, sind zahlreiche Fahndungsprüfungen bei Mitgliedern durchgeführt worden, die z.T. zu hohen Steuerfestsetzungen geführt und in Einzelfällen sogar existenzbedrohende Ausmaße angenommen hatten."

Der Vereinswirtschaftswart T. bezieht sich dabei auf die Praxis mancher „Großzüchter", die die Wurfbegrenzung des SV auf 10 Würfe pro Jahr und pro Zwinger so umgehen, indem sie auf Tochter, Sohn und Frau weitere Zwinger anmelden, die oft auch nahezu identische Zwingernamen aufweisen. In Wahrheit aber soll es sich lt. Insiderinformationen in vielen Fällen um eine einzige Massenzucht handeln mit oft exorbitant hohen Welpenzahlen und entsprechendem finanziellen Profit. Dass dies auch die Steuerbehörden so gesehen haben dürften, ergibt sich aus dem oben erwähnten Facebook-Posting. Andernfalls wäre es nicht zu „hohen Steuerfestsetzungen" gekommen, wie T. auf ­Facebook beklagt.

Wird kritisches Datenmaterial nicht genutzt?
Alle gegen Demeyere? Soll der belgische Schäferhund­experte mürbe gemacht werden? Immerhin ist Demeyere mittlerweile ein profunder Kenner der Zucht des ­Deutschen Schäferhundes geworden, sammelt diesbezüglich akribisch Daten, und dies weltweit, weshalb ihm natürlich viele Ungereimtheiten auffallen. Sollte da nicht größtes Interesse des SV an einer Zusammenarbeit mit Demeyere und Nutzung seines umfangreichen Datenmaterials bestehen?

Wir haben beim SV-Vorstand nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Bei Eingang einer Anzeige wird diese überprüft und gegebenenfalls der Anzeigende aufgefordert, belastbares Beweismaterial einzureichen, das in einem vereinsinternen Ordnungsverfahren Verwendung finden kann. Da nach Ausschöpfung der vereinsinternen Instanzen dem betroffenen Mitglied auch der Weg vor die ordentlichen Gerichte möglich ist, muss dieses Material der Qualität nach auch einer solchen externen gerichtlichen Überprüfung standhalten. Bloße Mutmaßungen und unzureichend belegte Schlussfolgerungen sind einem Verfahrensverlauf nicht dienlich. Grundsätzlich wird allen Anzeigen nachgegangen, die dem § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des SV entsprechen. Einen Automatismus gegen den Anzeigenerstatter gibt es nicht, sondern auch hier bedarf es einer Anzeige in der vorgenannten Form. Einer Zusammenarbeit mit Herrn Demeyere bedarf es aus Sicht des Vereins nicht, da jedem Mitglied freisteht, Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Satzungen/Ordnungen des Vereins auf oben beschriebenen Weg anzuzeigen und einen Verfahrensgang anzustoßen."

Noch also scheint sich der SV Informationen, wie sie auf Demeyeres Blog dokumentiert sind, zu verschließen. Es ist offenbar nicht beabsichtigt, selbst zu recherchieren bzw. von selbst aktiv zu werden. So ist zumindest der Eindruck. Ob dies der Selbstreinigungskraft des Vereins förderlich ist, kann bezweifelt werden.

Wie denken Sie darüber? Was sind Ihre Erfahrungen? ­Diskutieren Sie mit, schreiben Sie an WUFF (redaktion@wuff.eu).

Hintergrund

Toni von der Rieser Perle

Die WUFF-Reportage in der vorigen Ausgabe (9/2012) hat großes Aufsehen erregt.

Selten ist ein Fall, in dem ein Hund wie ein Stück Ware verschachert wird und alle beteiligten Menschen profitieren, so gut dokumentiert wie dieser. Es geht um den Deutschen Schäferhund Toni von der Rieser Perle, der von seinem Züchter für 150.000 Euro an die Hundehändlerin Josephine K. nach China verschachert wird. Es geht um einen SV-Richter, Ansgar K., der dafür zunächst fast die Hälfte als Provision kassiert, und um einen Vertrag, in dem wenige Wochen vor (!) der Bundessieger-Zuchtschau eine konkrete Platzierung garantiert wird, was auf gewisse Zusammenhänge schließen lässt. Und es geht um einen Verein, den SV, in dem selbst die Funktionärsspitze bereits erkennen dürfte, dass nicht mehr der Deutsche Schäferhund im Mittelpunkt steht. Einzelfall oder Sittenbild eines Vereins? Geht es im SV wirklich nur mehr ums Kassieren?