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Rudi muss weg!

Es will kein Ende nehmen in Hamburg. Der Horror, den die dortigen zuständigen Bezirks- und Ordnungsämter verbreiten, weitet sich aus und ist von einer Kaltschnäuzigkeit sowie Verachtung von Lebewesen gekennzeichnet, die ihresgleichen sucht. Kurz die Vorgeschichte. Familie B. lebt in Hamburg und besitzt zwei Hunde, eine 3 1/2jährige Mastiffhündin und einen knapp 3jährigen AmStaffrüden Rudi. Beide Hunde sind – wie WUFF von dritter Seite bestätigt wurde – bestens sozialisiert, zu jedermann aufgeschlossen und freundlich, wie man es sich besser nicht wünschen kann.
Nach Erlass der Hamburger Hundeverordnung bemühte sich Familie B. sofort, allen Auflagen zu entsprechen und die beiden Hunde gehörten auch zu den ersten, die den geforderten Wesenstest gut bestanden. Nach dem in weiterer Folge gestellten Antrag auf Genehmigung zum Halten dieser beiden Hunde geschah folgendes: Für die Haltung der Mastiffhündin wurde eine „vorläufige“ Haltergenehmigung erteilt, und für AmStaff Rudi wurde sie abgelehnt.

Rudi muss weg
WUFF liegt dieser ablehnende Bescheid des Bezirksamtes Bergedorf (Hamburg), gezeichnet von Frau Molter, vor. Die Begründung der Ablehnung ist schlichtwegs unglaublich und läßt Panik in Bürgern hochkriechen, die Angst bekommen vor Behördenwillkür und Terror gegen Hundehalter. Anders kann man nach Durchsicht dieses Bescheids die Begründung nicht nennen. Man muß sich das vorstellen. Die Ablehnung der Haltung wird nicht etwa über einen gefährlichen oder sonstwie auffällig gewordenen Hund und Hundehalter verfügt, sondern über einen ganz normalen Hund, integriert in Familie und Nachbarschaft, völlig problemlos, sogar mit gutachterlichem Bescheid der Ungefährlichkeit. Und eine Frau Molter vom Ordnungsamt Bergedorf darf – zynischerweise noch „mit freundlichem Gruß“ – die Ablehnung der Haltung verfügen, was im Klartext bedeutet, weg mit Rudi …

Purer Zynismus
Lesen Sie etwa die Aussage dieses Bescheides des Ordnungsamtes und versuchen Sie dabei, ruhig zu bleiben: „Die Zeitspanne von drei Jahren ergibt noch keine besonders intensive Beziehung zwischen Tier und Mensch.“ Diese kaltschnäuzige Aussage ist ein Schlag in das Gesicht nicht nur der Hundehalter, sondern steht gegen jede Erkenntnis der Wissenschaft, sowohl der Psychologie der Mensch-Tier-Beziehung  (auf menschlicher Seite) wie auch der Ethologie der Tier-Mensch-Beziehung (auf hundlicher Seite). Diese Aussage, die behauptet, daß in drei Jahren zwischen Mensch und Tier keine Beziehung entstehen könne, empfinden viele Hundehalter als reinen Terror der Behörde! Noch dazu, wo Rudi im Welpenalter von 13 Wochen zur Familie gekommen ist, also in einer Phase, in der er stark auf seine Menschen geprägt wurde! Die besonders starke Bindung von Rudi zu seiner Familie ist wissenschaftlich fundiert beweisbar.

Der Hamburger Wahnsinn
Der Wahnsinn in Hamburg wurde derart zum System gemacht, daß kein Entrinnen möglich ist. Das in sich  geschlossene System akzeptiert nicht einmal das Gutachten von Dr. Schöning, Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, also eine Fachfrau, die genau für diese konkrete Frage zuständig ist, und nach der Rudi, „zum momentanen Zeitpunkt keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren“ aufweist. Zudem bescheinigt die Fachtierärztin: „Den Besitzern wird die entsprechende Sachkunde im Umgang mit dem Hund bescheinigt.“ All das nützt absolut nichts, denn per Bescheid wird verfügt, daß Familie B. ihren geliebten Rudi nicht mehr halten darf, obwohl man auch das Gutachtender Fachtierärztin kennt. Lesen Sie, wie Frau Molter vom Ordnungsamt Bergedorf darauf reagiert: „Ihr Hund ist nach der Hundeverordnung ein gefährlicher Hund. Auch das Gutachten von Dr. Schöning kann die Gefährlichkeit, die nach der Hundeverordnung unterstellt wird, nicht aufheben.“ Diese Sätze sind in einer modernen Demokratie einfach nicht akzeptierbar. WUFF-Herausgeber Dr. Mosser wollte deshalb gegen diesen nach seiner Meinung Behördenterror rechtliche Schritte unternehmen, wollte das Bezirksamt Bergedorf mit Frau Molter sowie die für dieses perfide geschlossene System der Hamburger Hundeverordnung zuständige Hamburger Senatorin Roth klagen. Die rechtsanwaltliche Auskunft zeigte dann aber, daß sogenannte Popularklagen (und um eine solche hätte es sich gehandelt), leider nicht möglich sind. Dr. Mosser könne nur klagen, wenn er Betroffener sei. Aber welcher Hundefreund fühlt sich dabei nicht betroffen? Viele Österreicher erklären sich deshalb bereits solidarisch mit deutschen Hundehaltern.

Hunde-Endlager Hamburger Hafen
Der nächste Aufschrei der mittlerweile gequälten Kreaturen ist das Hamburger Hunde-Endlager. Im Hamburger Hafen entsteht ein Lager, in dem die eingezogenen Hunde gesammelt werden sollen. Ohne Auslauf, ohne natürliches Licht, wie in einem Warenlager. WUFF-Herausgeber Dr. Mosser wollte in einem Fax an die zuständige SPD-Senatorin Roth neben anderen Informationen zur Hundeverordnung wissen, was mit diesem Lager geplant sei. Natürlich kam keine Stellungnahme, sodaß wir annehmen müssen, daß alle im Internet kursierenden schrecklichen Gerüchte um diese neue Hunde-Massenvernichtungsstätte wahr sind. Senatorin Roth dementiert auch nicht, daß in diesen Lagern ohne Licht und Auslauf die Hunde ganz bewußt wahnsinnig gemacht werden sollen, damit man dann auch rechtliche Handhabe gegen die Tötung habe. Denn das deutsche Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von gesunden Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund. Mehr darüber im nächsten WUFF.