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Willi soll wegen Qualzucht kastriert werden – Gerichtsurteil

Auch wenn Willi eine Katze ist, wird das Ergebnis dieses ­Prozesses um die behördlich angeordnete Kastration einer Zuchtkatze große Auswirkungen auch auf die Hundezucht haben. Denn es handelt sich um den ­ersten derartigen Prozess um ein Zuchttier in Deutschland. Das Berliner Verwaltungsgericht ­entschied so, weil eine Nackt­katze lt. Tierschutzgesetz eine Qualzucht darstelle. Beim nächsten Prozess dieser Art könnte es durchaus schon auch um die Zucht von Hunden gehen, sagen Tierschutzexperten.

Willi ist der 4-jährige Kater von Jacqueline L., einer 41-jährigen Katzenzüchterin in Berlin-Spandau. Die Frau züchtet in ihrer Wohnung Canadian-Sphinx-Katzen, das sind Katzen ohne Fell, so wie beispielsweise auch sog. Nackthunde. Offensichtlich durch Anrainer der Züchterin wurde das Veterinäramt auf die Frau aufmerksam und beschloss, die Zucht von Nacktkatzen zu verbieten. Die Behörde beruft sich dabei darauf, dass Nacktkatzen

Das Tierschutzgesetz sieht für ­diese Fälle auch die Möglichkeit einer behördlich angeordneten „Unfruchtbarmachung von Wirbeltieren", also eine Zwangskastration vor, wozu das Veterinäramt die Züchterin in einem Bescheid auch aufforderte, damit mit Willi nicht mehr weitergezüchtet ­werden kann.

Die Nacktkatzen-Züchterin wollte Willi allerdings nicht kastrieren lassen, zumal ein Katzenbaby dieser Rasse für gute 600 bis 700 Euro zu verkaufen ist. So klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den Bescheid des Veterinäramts. Das Gericht holte zunächst ein tierärztliches Gutachten ein und befragte den Gutachter zudem im Verlauf der Verhandlung. Der Experte wies darauf hin, dass Tasthaare ein wichtiges ­Sinnesorgan seien, das der Orientierung und der Kommunikation der ­Katzen diene. Daher sei deren Fehlen als Schaden und Leiden anzusehen.

Das Verwaltungsgericht folgte in seiner Entscheidung am 23.09.2015 dem Gutachter und wies die Klage der Züchterin ab (VG 24 K 202.14). Der Bescheid des ­Veterinär­amtes Spandau, die Kastration von ­Willi anzuordnen, entspreche dem ­Tierschutzgesetz. denn das liege im Auge des Betrachters, sagte Richter Christian Oestmann, sondern um die Frage

Seit dem neuen Tierschutzgesetz 2013 ist der sog. „Qualzuchtparagraph" noch nie vor einem deutschen Gericht verhandelt worden. Somit ist Willi der erste Fall dieser Art und das Gericht betrat mit seiner Entscheidung juristisches Neuland. Weil dieser Fall daher eine grundsätzliche Bedeutung hat, entschied Richter Christian Oestmann, eine Berufung der Nacktkatzen-Züchterin zuzu­lassen, was diese auch ankündigte und Willi vor das Oberverwaltungsgericht bringen will.

Auch Auswirkungen auf ­Hunderassen
Tierschutzexperten weisen darauf hin, dass die Urteilsbegründung auch auf viele Hunderassen anzu­wenden sei, wenn die „Orientierung und Kommunikation" von Tieren durch Zuchtmerkmale eingeschränkt sei. Auch das Fehlen eines Fells sei eine derartige Abnormalität, die dem Qualzuchtparagraphen entspreche, heißt es. Damit könnte durchaus auch bald die Zucht von Nackthunden verboten werden, wenn die dafür zuständigen Veterinär­ämter reagieren.