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Züchter vor Gericht:

Zäh und mühsam sind Demeyeres Versuche, sich mit dem Züchter zu einigen. So schaltet er als letzten Versuch, zu einer Lösung zu kommen, eine deutsche Rechtsanwältin ein. Diese verfasst am 28.2.2005 an den Züchter ein Schreiben mit dem Angebot einer außergerichtlichen Regelung. Der Züchter solle sich verpflichten, die geplante Hüftoperation des Hundes zu bezahlen, da dem Welpenkäufer „Anspruch auf Nachbesserung" zustünde. Dieser Anspruch begründe sich darauf, dass die Anlage zur Entwicklung der HD bereits bei Übergabe des Welpen vorhanden gewesen sei.

Züchter schiebt Schuld auf die Welpenkäufer
Der Züchter hingegen wirft nach Bekanntwerden der HD bei zwei Hunden aus seinem Wurf den beiden Welpenkäufern falsche Haltung vor. So sagt er zu Demeyere über Indianas Wurfbruder Ice, dass dieser viel zu früh trainiert worden sei. Die Besitzerin von Ice reagiert darauf zornig und schreibt an Demeyere: „Nun sind auch wir noch schuld, dass unsere Hunde die Hüfte kaputt haben. Ich finde das eine Unverschämtheit, uns hier den schwarzen Peter zuzuschieben." (Siehe Kasten weiter unten.)

Aber auch Demeyere muss diesen Vorwurf des Züchters einstecken, der ihm schreibt: „Wahrscheinlich wurde auch Ihr Rüde zu früh und zu viel gearbeitet (Ehrgeiz?)." Dass dies – zumindest bei Demeyere – nicht der Fall war, bestätigt WUFF gegenüber der über Belgien hinaus bekannte DSH-Experte Pascal van Assche, der die Entwicklung von Indiana in Belgien mitverfolgte.

Die Sache spitzt sich zu
Auf das letzte Angebot Demeyeres zu einer außergerichtlichen Einigung antwortet der Züchter über seinen Anwalt, der auch im SV als Verbandsrichter tätig war und selbst DSH-Züchter ist: „Der verkaufte Hund war bei der Übergabe … gesund, munter und frei von Krankheiten, insbesondere der von Ihnen behaupteten Erbkrankheit." „Nachbesserungen" würden dem Welpenkäufer keine zustehen, „da der Hund bei der Übergabe ‘mangelfrei’ war".

Dass sich aber eine HD zum Übergabezeitpunkt Indianas, nämlich mit 7 Wochen, noch nicht manifestieren konnte, sollten Züchter und Anwalt eigentlich wissen, kommentieren Hundefachleute diese Aussage. Es ist daher kein Wunder, dass sich Demeyere davon provoziert fühlt und am 19.5.2005 die Klage einreicht. In dieser beantragt seine Anwältin, „dass der Kläger berechtigt ist, den von den Beklagten (das ist das Züchterehepaar, Anm. d. Red.) gekauften Schäferhundrüden Indiana wegen der diagnostizierten Hüftgelenksdysplasie behandeln zu lassen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Behandlung entstehenden Kosten zu übernehmen". Wie Rechtsexperten WUFF gegenüber feststellen, stand diese Formulierung der Klage allerdings auf äußerst schwachen Füßen. Es sei vorhersehbar gewesen, dass schon der erste Teil dieser Klage sofort abgewiesen würde. Denn das Recht, seinen eigenen Hund behandeln zu lassen, brauche sich Demeyere nicht erstreiten, das habe er ohnehin. Und so sieht es dann auch das Gericht, das am 8. September 2005 der Anwältin Demeyeres rät, die Klage zurückzunehmen. Der Hund würde „unstreitig im Eigentum des Klägers" stehen. „Inwieweit er deshalb nicht berechtigt sein sollte, den Hund behandeln zu lassen, ist nicht ersichtlich". Kein guter Anfang für die Klage Demeyeres, so scheint´s.

Der Prozess
Doch Demeyeres Anwältin sieht keine Veranlassung zur Rücknahme der Klage, sondern bekräftigt ihre Aussage, dass ihr Mandant „von sämtlichen im Zusammenhang mit der Behandlung des Hundes Indiana entstehenden Kosten freizustellen" sei. Und so kommt es zum Prozess. Wie üblich, geht es zwischen den Anwälten von Kläger (Demeyere) und Beklagten (Züchterehepaar) hin und her, Schriftsätze werden ausgetauscht, Verhandlungen finden statt. Von den vielen vorgebrachten Streitpunkten seien aus Platzgründen nur zwei hervorgehoben. Der Züchter bestreitet in der Beantwortung der Klage vor Gericht

1. das Vorliegen der HD bei Indiana und
2. grundsätzlich die Erblichkeit der (bei Indiana von ihm bestrittenen) HD. Daher seien Gewährleistungsansprüche auszuschließen.

Züchter bestreitet HD bei Indiana
Die Krankheit bei Indiana sei bislang unbewiesen, so der Anwalt. Er bestreitet, „dass der fragliche Hund überhaupt unter einer Hüftgelenksdysplasie leidet". Begründet wird dies damit, dass eine „offiziell angefertigte und zentral ausgewertete Röntgenaufnahme vom streitgegenständlichen Hund" nicht vorliege. Und überhaupt sei sein Mandant „weltweit bekannt und anerkannt für seine herausragenden züchterischen Fähigkeiten" und würde entsprechend der Zuchtordnung des SV züchten.

Dass der Züchter über seinen Anwalt das Vorliegen der HD bei Indiana bestreitet, darüber sind alle Experten, denen WUFF das Hüft-röntgen Indianas vorlegt, überrascht. Der Befund, den die Nationale Belgische HD-Kommission an der Universitätsklinik zu Gent, eine offizielle FCI-HD-Auswertungsstelle, über Indiana ausgestellt habe, sei korrekt. Es handle sich tatsächlich um den zweitschlechtest möglichen HD-Befund. Und auch der Anwalt hätte den HD-Befund Indianas vor Gericht sehr wohl anerkennen müssen, gemäß dem FCI-Rundschreiben 77/2001 vom 14.12.2001, nach welchem ein FCI-Zertifikat mit den offiziell registrierten HD-Ergebnissen, wie es bei Indiana der Fall ist, auch beim SV in Deutschland zu akzeptieren sei.

HD bei Indiana sei nicht erblich bedingt
Ob der Anwalt diese FCI-Bestimmung kannte oder nicht, auffallend ist, wie er im Verlaufe des Prozesses den Richter davon zu überzeugen versucht, dass HD eigentlich kaum erblich sei, weshalb ein eventueller genetischer Mangel bei Indiana also zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden haben könne. Der Anwalt zitiert zur Untermauerung seiner Aussage Dr. Beuing von der Universität Gießen, nach welchem „die erblichen Gründe für HD bei unter 20%„ lägen. Der Anwalt behauptet weiter vor Gericht: „Teile der Wissenschaft gehen zwar von einer Vererbung aus. Der Großteil der Wissenschaft geht davon aus, dass diese Krankheit auf unsachgemäße Haltung und Fütterung zurückzuführen ist".

Dass gerade ein Anwalt, der selbst DSH-Züchter ist, diese Aussage macht, finden Hundefachleute und Wissenschaftler befremdlich. Denn sie bedeute eine „verharmlosende Verkürzung des großen Prob-lems der HD in der Zucht des DSH". Der Richter könne natürlich nicht wissen, dass die Aussagen von Beuing, auf die sich der Anwalt beruft, in Wahrheit wissenschaftlich äußerst umstritten seien, so die HD-Experten. Beuings Bemerkungen zur Zuchtwertschätzung würden wissenschaftlich und auch praktisch einer kritischen Beurteilung nicht immer standhalten. Selbst populationsgenetisch betrachtet, würden die Aussagen von Beuing nicht nachvollzogen werden können. Und schließlich sei die Aussage, dass die HD überwiegend auf falsche Haltung und Fütterung zurückzuführen sei, wie dies der Züchteranwalt vor Gericht behauptete, vor dem aktuellen Hintergrund der molekulargenetischen Forschungen (Univ.-Prof. Dr. Distl, Uni Hannover) einfach nicht ernst zu nehmen. Distls Forschungsgruppe berichte mehr als glaubwürdig von einer genetischen Basis der HD von mindestens 90 Prozent!

Die Anwältin des Hundehalters hätte die Aussagen des gegnerischen Anwaltes mit der vorhandenen seriösen wissenschaftlichen Literatur leicht widerlegen können, so HD-Experten. Denn im Gegensatz zur Behauptung des Anwaltes bestreite die Mehrheit der unabhängigen Wissenschaftler die Erblichkeit der HD keineswegs.

Das Urteil
Wenn es stimmt, dass vor Gericht der Recht gesprochen bekommt, der dem Richter die Streitsache am plausibelsten erklärt, dann hat dies der Anwalt des Züchters am besten verstanden. Und so heißt es im Urteil vom 27.1.2006: „Die Klage wird abgewiesen". In den Entscheidungsgründen dafür ist u.a. zu lesen: „Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob … die seitens des Klägers behauptete Hüftdysplasie bei dem erworbenen Hund tatsächlich vorliegt und diese erblich bedingt ist, da selbst für das Vorliegen dieser behaupteten Tatsachen sich aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Verpflichtung der Beklagten ergibt, für die zu erwartenden Behandlungskosten des Hundes einstandspflichtig zu sein."

Der Richter beruft sich dabei auf das für ihn offensichtlich wesentlichste Faktum, dass eine „Mangelbeseitigung der HD" bei Indiana unmöglich sei. Dies einerseits, weil Demeyere Indiana behalten möchte, eine „Ersatzlieferung" also nicht möglich wäre. Und andererseits, weil der Hund auch durch eine Operation nicht frei von Mängeln würde. Der „unterstellte genetische Defekt", also die HD, könne durch eine operative Behandlung des Hundes nicht beseitigt werden und es würde auch durch ein neues Hüftgelenk Indiana nicht in einen „vertragsgemäßen Zustand", also frei von Mängeln, versetzt werden können. Dies wäre aber für eine Mangelbeseitigung als Nacherfüllung gesetzlich erforderlich, so der Richter. Dass Indiana in dieser Argumentation definitiv wie eine Sache behandelt wird, das dürfe man dem Richter nicht anlasten, denn so sei das Gesetz, sagen Experten.

Der Züchter und sein Anwalt sind zufrieden, auch wenn das Gericht viele Probleme, die im Prozess zutage kamen, überhaupt nicht gewürdigt hat. Aber das Ergebnis gibt dem Züchter Recht. Zumindest vorerst. Denn Demeyere will das Urteil nicht akzeptieren und beauftragt seine Anwältin, in die Berufung zu gehen.

Berufung beim falschen Gericht
Am 1. März 2006 reicht die Anwältin die Berufung ein. Leider beim falschen Gericht. Als sie dies bemerkt, ist die Berufungsfrist vorüber. Und damit ist Ende vor Gericht. Pech für Demeyere, der mit der Wahl seiner Anwältin tatsächlich nicht glücklich sein konnte.

Was bei Demeyere zurückbleibt, ist Traurigkeit über Indianas Schicksal und über – aus seiner Sicht – erlittenes Unrecht. Damit verbunden auch Traurigkeit und Zorn über die Situation der DSH-Zucht und ihrer HD-Probleme, vor allem unter Berücksichtigung der Aussagen des Züchter-Anwaltes über die HD von Indiana und zur Erblichkeit der HD. (Wenn Sie darüber diskutieren wollen, schreiben Sie an WUFF.) Und dass dieser Anwalt als ehemaliger Verbandsrichter auch SV-Funktionär war, verstärkt in Demeyere das Gefühl, dass der SV in erster Linie eine Lobby der großen Züchter sei. Als DSH-Halter und SV-Mitglied seit immerhin 12 Jahren fühle er sich von diesem Verein bei der Auseinandersetzung mit dem Züchter jedenfalls völlig alleingelassen.

Ob der SV zu Themen der Garantie oder Gewährleistung beim Kauf eines DSH-Welpen eine offizielle Linie habe, sollte sich später HD herausstellen, fragt WUFF-Herausgeber Dr. Mosser den geschäftsführenden Direktor des SV, Dipl.-Wirtschaftsingenieur Clemens Lux. „Dazu kann ich nur wenig sagen. Eine ‘SV-Linie’ ist mir nicht bekannt", antwortet Lux, weist aber darauf hin, dass „unsere Züchter bekanntermaßen drei oder vier und oft noch mehr Generationen HD-frei in den Ahnentafeln haben, es aber trotzdem zu atavistischen Erscheinungen kommen kann." Zugleich betont der SV-Direktor gegenüber Mosser aber auch, dass der SV versuche, seine Züchter dahingehend zu beeinflussen, im Falle des Auftretens einer HD sehr wohl großzügig zu sein. Dass Welpenkäufer Demeyere das Verhalten seines Züchters sicher nicht als großzügig empfand, dürfte allerdings als gesichert gelten. Auf seinem weblog (www.bloggen.be/hd) berichtet er seither über seinen zerstörten Traum und über Hüftdysplasie und Ethik beim Deutschen Schäferhund.

Und wie ging es weiter mit Indiana? Dessen Schmerzen durch die HD nahmen so stark zu, sodass er im Alter von kaum 3 Jahren auf Anraten der Tierärzte eingeschläfert wurde. Auch eine Operation hätte wohl nicht den erwarteten Erfolg bringen können, so seine Tierärzte …

Im nächsten WUFF die große Leserdiskussion über Indiana, den SV und seine „Zuchtwertschätzung", sowie über die Hüftdysplasie. Und Aussagen renommierter internationaler HD-Experten über diese Erkrankung aus tiermedizinischer Sicht. Diskutieren Sie mit, schreiben Sie an WUFF.

WUFF HINTERGRUND


Die Vorgeschichte – so begann´s
In der vergangenen Ausgabe von WUFF erschien unter dem Titel „Indianas letzter Winter" die Reportage über eine Geschichte, wie sie jedem Welpenkäufer passieren kann.

Tausende Kilometer war Jan Demeyere mehrmals von Belgien nach Bayern gefahren, um bei einem Züchter, der sich „weltbester" nannte, auch einen – weltbesten – Deutschen Schäferhundwelpen zu kaufen, mit dem er Hundesport betreiben wollte. 700 Euro wechselten den Besitzer, und Familie Demeyere hatte einen Hund. Vor der Kaufabwicklung fragte Demeyere den Züchter, was denn sei, sollte sich später herausstellen, dass der Hund Hüftdysplasie habe. Die Frau des Züchters, Mit-Inhaberin der Zuchtstätte, sagte dazu: „Wir haben keine HD in unserer Zucht". Das nahm der Welpenkäufer als Garantie, dass Indiana auch später keine HD aufweisen würde.

Dass es aber weder Gewährleistung und schon gar keine Garantie gab, musste der Welpenkäufer bemerken, als im Alter von knapp 1 Jahr Indianas Hüften geröntgt wurden. Das Ergebnis einer renommierten von der FCI zugelassenen HD-Überprüfungsstelle in Belgien: der Hund wies an der linken Hüfte die zweitschwerste Form einer HD auf. Hundesport unmöglich, außerdem schien der junge Hund bereits an Schmerzen zu leiden. Dass dann auch der Wurfbruder von Indiana, Ice, schwere doppelseitige HD hatte und eingeschläfert wurde, bewies, dass von einem „weltbesten" Züchter nicht unbedingt immer auch ein „weltbester Wurf" stammen muss.

WUFF HINTERGRUND


Geheimniskrämerei um Indianas Wurfbruder Ice?
Nicht nur Indiana, auch sein Wurfbruder Ice hatte HD. Während seine Besitzerin aber anfangs noch solidarisch mit Jan Demeyere war, änderte sich das bald, als sie vom Züchter einen Ersatzwelpen erhielt. Was passierte dann mit Ice? Vermutungen, dass er eingeschläfert worden sei, wurden lange dementiert. WUFF vorliegende Informationen sprechen aber für das Gegenteil. Wurde Ice nun eingeschläfert oder nicht? Und warum machen Besitzerin und Züchter noch heute daraus so ein großes Geheimnis?

Der Züchter macht beide Welpenbesitzer für das Auftreten der HD verantwortlich – sie hätten mit ihren Hunden zu früh zu trainieren begonnen. So schreibt nach der HD-Diagnose ihres Hundes die Besitzerin von Ice am 27.9.2004 in einem Mail an Demeyere: „Nun sind auch wir noch schuld, dass unsere Hunde die Hüfte kaputt haben. … Ich finde das eine Unverschämtheit, uns hier den schwarzen Peter zuzuschieben." Eine Zeit lang fühlt sie sich mit Demeyere und Indiana noch solidarisch. Wie sich aus dem weiteren WUFF vorliegenden Mailverkehr erkennen lässt, war der Züchter bei ihr alles andere als gut angeschrieben. Später aber bricht sie dann ihren Kontakt zu Demeyere abrupt ab, äußert sich nicht mehr negativ über den Züchter und – hat plötzlich einen neuen Welpen, Sit. Über den schwer HD-kranken Ice verliert sie kein Wort mehr.

Läuferin bestätigt Einschläferung
In einem Internetforum bestätigt die ehemalige Läuferin von Ice (bei Zuchtschauen läuft nicht der Besitzer, sondern eine andere Person mit dem Hund im Ring, Anm.), dass bei ihm im Alter von 12 Monaten „schwerste beidseitige HD" festgestellt worden sei. Danach habe er noch 7 Monate – unter Schmerztherapie – gelebt und sei dann eingeschläfert worden. Das müsste, wenn diese Angaben stimmen, im Februar 2005 gewesen sein. Der Züchter und sein Anwalt bestritten jedoch die Behauptung Demeyeres, dass Ice tot sei. So schrieb der Anwalt am 15. Juli 2005 ans Gericht: „Lediglich zur Abrundung sei der Darstellung des Klägers widersprochen, der Bruder des fraglichen Hundes sei zwischenzeitlich eingeschläfert. Dies ist falsch." Als Beweis dafür wurde ein Fax der ehemaligen Besitzerin von Ice vorgelegt, in dem sie gegenüber dem Züchter bestätigt, „dass Ice keineswegs eingeschläfert wurde". Auf dem Fax gibt sie allerdings ein Datum an, das ein halbes Jahr früher liegt, den 5.1.2005, was natürlich nicht das Sendedatum sein muss.

Keine Antwort auf Fragen
Warum überhaupt und warum gerade zu diesem Datum sie dem Züchter gegenüber bestätigt, dass Ice lebe, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede vom Prozess war, lässt sich nicht genau klären, da zu diesem Thema alle Beteiligten verschlossen sind wie eine Auster. Keine Antwort auf die Fragen der WUFF-Redaktion. Fest stehen dürfte allerdings, dass Ice sehr wohl zum Zeitpunkt des Prozesses schon Monate lang tot war. Ungewöhnlich ist es, dass der Züchter davon nichts zu wissen behauptet, hat er doch gegenüber WUFF – noch im September 2006! – per Fax behauptet, dass Ice nicht eingeschläfert worden sei. Als „Beweis" legte er neuerlich das fast zwei Jahre alte Fax vor. Da die ehemalige Besitzerin von Ice WUFF gegenüber zu keiner Aussage bereit war, können vorerst über diese Frage nur Vermutungen und Spekulationen angestellt werden.

Sollte Gericht irregeführt werden?
Um Licht in diese Angelegenheit zu bringen, müsste geklärt werden, wann die mit 5.1.2005 datierte „Bestätigung" der Besitzerin, dass Ice „keineswegs eingeschläfert wurde" (Zitat), tatsächlich an den Züchter gesendet wurde. Es müsste geklärt werden, ob und aus welchem Grund die Besitzerin von Ice veranlasst wurde, diese „Bestätigung" zu schreiben. Sollte sich herausstellen, dass das tatsächliche Sendedatum NACH dem Zeitpunkt von Ice`s Einschläferung läge, dann bestünde – so ein Anwalt, der für WUFF die Prozessunterlagen studierte – begründeter Verdacht, dass mit diesem Fax möglicherweise das Gericht über den Tod von Ice irregeführt werden und vielleicht Jan Demeyere als Lügner dargestellt werden sollte. Ob dies zutrifft oder nicht, lässt sich – wie erwähnt – durch die fehlende Bereitschaft der Betroffenen, dazu Stellung zu nehmen, bis jetzt noch nicht abschließend beurteilen. Sicher hingegen ist, dass gerade diese Geheimniskrämerei rund um die Einschläferung von Ice zu Spekulationen Anlass gibt.

WUFF HINTERGRUND


Hüftdysplasie in angeblich „HD-freier" Weltmeisterzucht?
Es gibt im Leben keine Garantie für Gesundheit. Daher sollte auch ein DSH-Großzüchter gegenüber seinem Welpenkäufer nicht behaupten „Wir haben keine HD in unserer Zucht".

Eine Recherche über die Hüften bei Indianas Verwandten ergibt ein interessantes Ergebnis. Betrachtet man den Wurf, aus dem Indiana stammt, wurden offenbar drei Welpen erst gar nicht untersucht (oder das Ergebnis nicht bekannt), bei zwei Welpen wurden normale Hüften festgestellt, während ein Welpe – Ice – beidseitige schwere HD aufwies (a4/a5) und Indiana einseitige mittelschwere HD. Auch weisen zwei Schwestern der Mutter von Indiana keine normalen Hüften auf.

WUFF HINTERGRUND


Hobbyzüchter oder Unternehmer? Großes Geld in der DSH-Zucht?
Das Schicksal von Indiana und die Auseinandersetzung des Welpenkäufers mit dem Züchter waren Anlass für eine kurze Recherche zu den Einnahmen von Großzüchtern.

Einnahmen aus Welpenverkauf
Während die Verkaufsbeziehung bei Demeyere und dem Züchter von Indiana in einem Zivilprozess kulminierte, erhielten die Besitzer von Indianas Wurfbruder Ice bald einen neuen Welpen. Sit hieß der vierbeinige Neuankömmling, was darauf hinweist, dass der Züchter zwischenzeitlich – innerhalb von nur 1 1/2 Jahren – bereits 10 (!) weitere Würfe in seiner Zuchtstätte hatte. Züchter bezeichnen die Namen der Würfe in der Reihenfolge des Alphabetes.

Aus DSH-Züchterkreisen heißt es, dass je nach Bekanntheitsgrad des Züchters die Welpenpreise zwischen 400 und 1.200 Euro lägen. Nicht wenig Geld, um das es dabei geht. Wenn innerhalb von 17 Monaten bei Indianas Züchter 10 Würfe mit – angenommen – durchschnittlich 7 Welpen fallen, dann bedeutet das bei durchschnittlich 700 Euro Welpenpreis ein respektables Zusatzeinkommen von 49.000 Euro.

Großes Geld durch Deckakte
Dazu würden Züchter dieses „Kalibers" sehr viel Geld durch den Einsatz ihrer prämierten Rüden als Deckrüden verdienen, wobei pro Deckakt um die 750 Euro bezahlt würde, bei den VA-Rüden (VA = Vorzüglich Auslese) schon mal bis 1.000 Euro, heißt es aus Züchterkreisen. Und dies alles ohne dafür notwendige Auslagen, da zumeist die Besitzer der zu deckenden Hündinnen zum Züchter fahren.

Verkauf von Zuchthündinnen und prämierten Hunden
Ein weiteres Standbein „renommierter" DSH-Großzüchter seien auch die Verkäufe von prämierten Hunden an betuchte Kunden ins Ausland. So soll auch der bayerische Züchter Hunde u.a. an Königshäuser im Ausland geliefert haben und brüstete sich damit bis vor kurzem noch auf seiner Home-page. Und in der Süddeutschen Zeitung wurde er zitiert mit der Aussage, es gäbe kein Land der Erde, wo noch kein Hund von ihm sei. Dabei dürfte es sich um äußerst lukrative Geschäfte gehandelt haben, munkeln manche seiner Züchterkollegen. Und schließlich ist ein weiteres Einkommen von bekannten Großzüchtern der Verkauf von Zuchthündinnen, die nach Informationen aus Insiderkreisen schon mal 5-8.000 Euro kosten.

An der Steuer vorbei?
Natürlich stehen den Einnahmen auch Ausgaben entgegen. Während dafür jeder nur mögliche Beleg aufgehoben wird, nehmen manche Züchter es bei den Einnahmen da nicht so genau. Denn in der Hundezucht würde es sich leicht „an der Steuer vorbei" verkaufen lassen. Beweise, wie bspw. Kaufverträge oder Rechnungen, würden häufig nicht vorliegen. Prinzipiell würden sich aber Verluste aus anderen Geschäften mit Gewinnen aus der Hobbyzucht legal gegenrechnen lassen, wenngleich nicht umgekehrt, so Steuerexperten zu WUFF.

Hobbyzucht oder gewerblicher Züchter?
Ob man bei der großen Wurf- und Welpenzahl des „Weltmeister-Züchters" noch von einer Hobbyzucht reden könne, sei eine Frage, die Steuerexperten beantworten müssten, heißt es. Warum diese Frage in diesem Zusammenhang überhaupt wichtig ist? Würde es sich um die Einstufung einer großen Zuchtstätte als Gewerbe bzw. Unternehmen handeln, dann würde der Kaufvertrag anders zu beurteilen sein als einer, der zwischen zwei Privatleuten abgeschlossen wurde. Dann bestünden nämlich deutlich strengere Gewährleistungsansprüche …

>>> WUFF – INFORMATION


WUFF-Leserin über das Schicksal von Indiana und die HD bei ihrem eigenen DSH
„Zu Indiana und seinem Besitzer Herrn Demeyere kann ich nur sagen, dass es wohl nie eine Garantie für einen gesunden Welpen gibt. Das kann man meiner Meinung nach auch nicht verlangen. Ein Restrisiko bleibt immer, das ist nun mal die Natur. Was ich sehr gut finde ist, dass durch ihn vielleicht der SV zu mehr Sorgfalt der Zucht angeregt wird, indem er es vielleicht zur Pflicht macht, ALLE Hunde zu röntgenisieren und auch zu melden. Erst dann können die veröffentlichten Zahlen über die HD beim DSH der Wahrheit entsprechen.

Schwere beidseitige HD meiner DSH-Hündin wurde dem SV nicht gemeldet
Auch ich habe damals nicht darauf bestanden, die Mängel meiner DSH-Hündin Tessa zu melden, und ich glaube, dass es sehr viele von meiner Sorte gibt. Die Menschen, die einfach einen Familienhund haben wollen und für die so Sachen wie HD oder ED nicht so wichtig sind, die sich einfach nur an dem tollen Wesen und den Eigenschaften eines Deutschen Schäferhundes erfreuen und diese schätzen.

Massenzüchter sind mir immer suspekt
Solche sog. renommierten Züchter, die in Massen die Hunde produzieren, sind mir schon immer suspekt gewesen, egal bei welcher Rasse. Und „vorzüglich" auf „vorzüglich" in der Zucht gibt nunmal nicht automatisch ein „vorzüglich". Wobei ich schon das „vorzüglich" in Frage stelle, wenn man sich so manche Hundeschau ansieht und die vorzüglichen Hunde anguckt.

Es gibt auch gute DSH-Züchter!
Ich wünsche Herrn Demeyere beim nächsten Kauf eines Hundes mehr Glück und hoffe, dass er durch dies alles nicht die wunderbare Art des Deutschen Schäferhundes in Frage stellt und alle Züchter des SV verurteilt, es gibt sicher auch gute, und sich trotz allem wieder für einen DSH entscheidet."
Martina Weißleder
D-35796 Weinbach