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Der Hundegutachter antwortet auf Ihre Fragen

Frage an WUFF:
Ich bin Besitzerin einer dreijährigen Rottweiler-Schäferhund-Mischlingshündin und wohne in Nürnberg (Bayern). Da ich in WUFF gelesen habe, dass seit dem 1. November 2002 die Rasse Rottweiler und deren Mischungen unter die bayerische Kampfhundeverordnung fallen, möchte ich Sie fragen, wie ich mich zu verhalten habe, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Antwort des Sachverständigen:
Ihre Information in Bezug auf die Änderung der bayer. Kampfhundeverordnung vom 1. November 2002 ist korrekt. Die Vorgehensweise zur ordnungsgemäßen Haltung Ihres Hundes ist folgendermaßen:

1. Bitte melden Sie Ihren Rottweilermischling sofort bei Ihrer Gemeinde als „Kampfhund" der Kategorie 2 (die Meldung bei der Hundesteuer reicht nicht!).
2. Bis 1. April 2003 muss ein Termin bei einem Hunde-Sachverständigen vereinbart sein.
3. Bis 30. Juni 2003 muss das fertig erstellte Wesensgutachten eines Sachverständigen bei Ihrer Sicherheitsbehörde zur eventuellen Erteilung eines Negativzeugnisses vorliegen.

Bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Negativzeugnisses durch Ihre Sicherheitsbehörde oder Gemeinde gilt für Ihren Hund ein genereller Leinenzwang.
Michael Abelski
Sachverständiger und Gutachter zum Thema Hunde




>>> WUFF – INFORMATION


Hundegutachter

Michael Abelski ist öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger der Regierung von Oberbayern für das Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren.

Michael Abelski,
D-81371 München, Esswurmstraße 12,
Tel.: +49 (0)89/ 74 66 53 19, oder Mobil: +49 (0)172/ 83 66 595
website: www.hundegutachter.de