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Der Retter verfolgter Hunde

Bei den Recherchen zu den furchtbaren Vorgängen in Deutschland, wo unbescholtene Hundehalter pauschal praktisch kriminalisiert und diskriminiert sowie friedliche Hunde plötzlich als Monster hingestellt und eingeschläfert werden, bin ich immer wieder auf einen Namen gestoßen: Rechtsanwalt Volker Stück aus Kassel. Er erstattete wegen der Tötung des Pitbulls Baxter in Wiesbaden am 04.08.00 (siehe WUFF 10/00) Strafanzeige und er ist es, der mit seinem Normenkontrollantrag gegen die hessische Hundeverordnung ihre vorläufige Außerkraftsetzung in wichtigen Teilen erreichte.

AmStaff-Herrchen ist Richter
Wie kommt ein Rechtsanwalt dazu, sich derart gegen das Unrecht, das Hunden und ihren Haltern derzeit in Deutschland zugefügt wird, einzusetzen? Wenn man erfährt, daß seine Eltern einen 4 1/2jährigen American Staffordshire Terrier Rüden namens „Chico“ haben, und Volker Stück schon immer mit Hunden aufgewachsen ist (Dobermann, Deutscher Schäferhund, Cocker Spaniel), dann erkennt man darin zumindest einen Teil der Ursache seines Engagements. Vater Günter, der offizielle Halter Chicos, ist übrigens Richter in Hessen – Milieunähe, Verantwortungslosigkeit, Ich-Schwäche, Imponiergehabe oder sonstige Unterstellungen der Innenminister sind also absurd. Wer Hunde mag, kann der derzeitig noch immer lodernden Hysterie, die Unglück, und Verzweiflung über zahllose Hunde und Menschen, sowie den Tod (im Politiker- und Behördendeutsch „sozial erwünschte Bestandsminimierung“ genannt – das Unwort des Jahres 2000) über viele Hunde mit sich bringt, nicht untätig zusehen. Die Lokalzeitung Werra-Rundschau brachte am 07.07.00 einen Artikel mit dem Titel „Kampfhund Chico – Von Bestie keine Spur“, und seitdem sind Stücks als Hunde- und Menschenfreunde voll „geoutet“. Seit damals klingeln bei ihnen die Telefone.

21 Hundehalter klagen in Hessen
Volker Stück: „Wir selbst wollten für Chico gegen die hessische Gefahrenabwehrverordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde-VO) vom 5.7.2000, in Kraft seit 15.7.2000, klagen. Rasch hatten sich uns 12 nordhessische Mitstreiter angeschlossen, deren Zahl nach und nach auf zur Zeit 21 wuchs. Wir haben keinen sog. „Kampfhund“, aber wir kämpfen für unseren Hund!“ RA Stück reichte den Normenkontrollantrag nebst Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel am 23.7.2000 ein. Etwa drei Wochen später schon, am 14.8.2000, wollte der VGH über den Eilantrag entscheiden. Der für die hessische VO verantwortliche Innenminister, Volker Bouffier, ließ daraufhin wegen der bevorstehenden juristischen Niederlage am 11.08.00 mitteilen, die Kampfhunde-VO zurückzunehmen und durch eine neue VO zu ersetzen. Der von Bouffier unterzeichnete Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung gefährlicher Hunde (vom 11.8.2000, also drei Tage vor der geplanten Behandlung von RA Stücks Eilantrag durch den VGH) enthielt zunächst noch den Tosa Inu unter der Gruppe der unwiderleglich gefährlichen Hunde, der dann aber auf wundersame Weise urplötzlich umgestuft wurde. Die zur Zeit in Hessen geltende Gefahrenabwehr-VO gefährliche Hunde datiert vom 15.8.2000 und trat am 26.8. in Kraft.

Rechtliche Grundsatzfrage
RA Stück, offensichtlich Terrierblut in den Adern, reagierte sofort. So sollte ihm Bouffier nicht entkommen. Er hatte deshalb den Antrag gegen die KampfhundeVO vom 5.7.2000, die sich aufgrund der Aufhebung durch Bouffier erledigt hatte, in einen sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag umgestellt. Was bedeutete das? Durch diesen umgestellten Antrag begehrt RA Stück die Feststellung, daß diese VO rechtswidrig war, wozu er ein besonderes Feststellungsinteresse darlegen muß. RA Stück: „Für ein Normenkontrollverfahren ist die Frage eines Fortsetzungsfeststellungsantrags von einem Gericht noch nie konkret entschieden worden, so daß es sich um eine rechtliche Grundsatzfrage handelt.“

Die Entscheidung
Am 8. 9. 2000 entschied der VGH Kassel über Volker Stücks Eilantrag (AZ – 11 NG 2500/00 -) und setzte die „Bouffier-VO“ vom 15.08. in wesentlichen Teilen vorläufig außer Vollzug: Keine Kennzeichnung mit Chip (§9), keine Unfruchtbarmachung (§10), keine Maulkorbpflicht für unwiderlegbar gefährliche Hunde (Pitbull, Amstaff, Staffbull), wenn diese den Wesenstest bestanden haben (§6), kein besonderes Interesse an Haltung, kein Nachweis der Chip-Kennzeichnung und des Unfruchtbarmachens als Voraussetzung für Genehmigung (§14). Nach diesem ersten großen Erfolg, konzentriert sich der Rechtsanwalt nun auf das Verfahren in der Hauptsache (AZ 11 N 2497/00).

Erfolg auch in Bremen
Nach Hessen hat inzwischen auch das OVG Bremen in einem Eilverfahren zugunsten der Hunde entschieden, wofür die Bremer Rechtsanwältin Friderich mit ihrem Mastin Espanol – nach einem Bericht der Weser Zeitung angeblich „Mafias Liebling“ – maßgeblich war. Diese Erfolge zeigen, daß der rechtliche Weg gegen uneinsichtige und populistische Innenminister in Deutschland erfolgreich ist und konsequent weiter beschritten werden muß.

Auch in Österreich Rechtsanwälte bereit
Zugleich sind dadurch aber auch manche österreichischen Landes- und Gemeindepolitiker gewarnt, die – entgegen den bisherigen Entscheidungen und Meinungen des Parlamentes – ihr „Landes- oder Gemeindesüppchen“ kochen und Hunderassen verbieten wollen. Auch in Österreich stehen Rechtsanwälte in den Startlöchern, sobald derartige Verordnungen kommen sollten. Hat ja bereits 1998 der österreichische Verfassungsgerichtshof die damalige steirische „Kampfhundeverordnung“, nach der mehrere Hunderassen als gefährlich klassifiziert und verboten wurden, für rechtswidrig erklärt, da die steiermärkische Landesregierung kein entsprechendes Gutachten, was denn gefährliche Rassen seien, eingeholt hatte. Nach Beibringen eines solchen Gutachtens der veterinärmedizinischen Universität Wien (Prof. Irene Stur), welches Gefährlichkeit als rasseunabhängig erklärte, wurde dann die vom VfGH gekippte VO nicht mehr durch eine neue ersetzt und die verbotenen Rassen durften wieder in der Steiermark leben. Ein Auszug aus dem Brief von Hofrat Dr. Ressi vom Amt der stmk. Landesregierung ist im Kasten abgedruckt.

Auch sonst aktiv
RA Volker Stück baut daneben auch einen bundesweiten Arbeits- & Informationskreis der an entsprechenden Verfahren beteiligten Rechtsanwälte auf, um
Argumente auszutauschen und das Vorgehen zu koordinieren. Daneben arbeitet Volker Stück eng mit vielen Tierärzten, deren Verbänden bzw. Landestierschutzbeauftragten und engagierten Interessensgemeinschaften betroffener Hundehalter zusammen und versucht mit diesen gemeinsam, gegenüber Politikern aller Ebenen eine Versachlichung durch Information, Aufklärung, Darstellung der Rechtslage usw. herbeizuführen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder andere Gesetze werden vom engagierten Rechtsanwalt unnachgiebig mit Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden usw. geahndet. So z.B. die Tierärzte, die gesunde und unauffällige Hunde töten („euthanasieren“), was gegen das deutsche Tierschutzgesetz (§ 17) verstößt. Darüber hinaus stellen sich solche Tier“ärzte“, die von manchen Hundefreunden bereits „Schlächter“ genannt werden, auch gegen den Codex veterinarius..




>>> WUFF – INFORMATION


Rasselisten in Steiermark 1998 höchstgerichtlich aufgehoben

Sehr geehrte Herren!
Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung über gefährliche Hunde, LGBl.Nr.70/1993, als gesetzwidrig aufgehoben. … In Hinblick auf diese höchstrichterliche Entscheidung wurde die Veterinärmedizinische Universität Wien um Erstellung eines Gutachtens … ersucht. Die genannte Universität hat das erbetene Gutachten erstellt. Aus diesem geht für den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wesentlich hervor, dass eine a priori Feststellung einer besonderen Gefährlichkeit eines Hundes auf Grund seines wesensmäßigen typischen Verhaltens auf der Basis von bisherigen Erkenntnissen aus der Tierzucht überhaupt nicht, auf der Basis von Erkenntnissen der Verhaltensforschung nur bedingt und individuell rasseunabhängig und nur durch einen erfahrenen Ethologen bei Kenntnis aller Umweltbedingungen, denen der Hund im Laufe seines Lebens ausgesetzt war, möglich ist. Eine praxisgerechte Exekutierung eines solchen Gesetzes ist somit nicht realisierbar … Auf Grund des vorgelegten Gutachtens erscheint es daher aus ho. Sicht nicht möglich, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine Genehmigungspflicht für die Haltung gewisser Hunderassen vorsehen. Mit Ablauf des 30. April 1998 steht somit die Verordnung über gefährliche Hunde nicht mehr in Geltung und wird aller Voraussicht nach auch keine Ersatzverordnung ergehen. …

Hofrat Dr. Ressi, Amt der steiermärkischen Landesregierung, Graz, am 5. Mai 1998



>>> WUFF STELLT VOR


Recht für Hunde(halter)

Volker Stück, 33jähriger engagierter Rechtsanwalt in Kassel, ist nach seiner mehrjährigen Tätigkeit für verschiedene Arbeitgeberverbände seit vorigem Jahr Leiter der Abteilung Personalbetreuung und -entwicklung in einem Betrieb mit 3.100 Mitarbeitern. Seine wissenschaftliche Tätigkeit ist durch mehrere Veröffentlichungen zum Arbeits- und Sozialrecht dokumentiert.

ZDF-Reportage am 5.Dezember
Voraussichtlich am 5.12.2000 um 22:15 Uhr wird das ZDF eine Reportage mit AmStaff Chico und Familie Stück ausstrahlen. Volker Stück dazu: „Die Hamburger SPD wird dann wohl erneut beklagen, eine „liebe Kampfmaschine mit 2 Tonnen Bisskraft“ bzw. „auf vier Pfoten“ (so Originalton SPD Hamburg) präsentiert zu bekommen – was ist eigentlich mit Kampfmaschinen auf 4 Rädern?“ RA Volker Stück bedankt sich bei allen, die ihn durch Telefonate, Briefe, Mails ermutigen, weiter zu machen und seine Arbeit zu unterstützen. Das Motto des Rechtsanwalts Stück stammt von Franz von Assisi (Schutzpatron der Tiere): „Tue den Mund auf für die Stummen und führe die Sache derer, die verlassen sind“.