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EU: Verkaufsverbot für an Tieren getestete Kosmetika in Kraft!

Ein lang erkämpfter Teilerfolg für den Tierschutz! Seit 11. März 2013 dürfen in der ganzen EU keine Kosmetika mehr verkauft werden, die an Tieren getestet wurden. Ganz ohne ­Einschränkungen gilt dies allerdings noch nicht.

Ob Shampoo, Lippenstift oder Körperlotion: Seit 11. März 2013 gilt in der EU ein vollständiges Verkaufsverbot für an Tieren getestete Schönheits- und Pflegemittel. Dieses Verbot gilt für in Europa hergestellte Mittel genauso wie für Waren aus dem Rest der Welt. Bisher hatte es noch Ausnahmen gegeben.

Bereits 2003 hatten die EU-Staaten und das Europaparlament beschlossen, Tierversuche für die Körperpflege zu stoppen. Bereits seit 2004 dürfen fertige Kosmetik-Produkte in Europa nicht mehr an Tieren getestet ­
werden, seit 2009 gilt dies auch für einzelne Inhaltsstoffe. Produkte, deren einzelne Bestandteile an Tieren getestet wurden, dürfen seit März 2009 nicht mehr verkauft werden. Die schrittweise Umstellung sollte der Industrie Zeit geben für die Forschung an tierfreien Testmethoden.

Allerdings gab es bis jetzt Ausnahmen: Der Verkaufsstopp galt nicht für ­Produkte, die auf besonders komplizierte Nebenwirkungen getestet wurden – etwa darauf, ob die Mittel bei längerer Anwendung schädlich wirken, die Fortpflanzung beeinträchtigen können oder die Haut empfindlicher machen.

Vertreter der Kosmetikindustrie ­halten allerdings Begriffe wie tier­versuchsfrei weiterhin für ­irreführend. „Die Sicherheit praktisch aller Inhaltsstoffe in Kosmetik­produkten beruht auf Daten, die zuvor an Tieren gewonnen wurden", erklärte der europäische Dachverband Cosmetics Europe schon im Dezember des Vorjahres. Und der deutsche Bundesverband der Tierversuchsgegner teilte mit: „Für Substanzen, die auch in anderen Be­reichen wie beispielsweise der Industrie eingesetzt werden, gilt die Testung nach dem Chemikalienrecht, welches Tierversuche zulässt." ­Gänzlich ohne Tiertests ist Kosmetik also auch weiterhin nicht immer zu haben.