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Hunde als Freiwild für Polizei?

Die Meldung im Kasten auf dieser Seite ist beunruhigend – nicht nur für Hundehalter. Dürfen Polizisten bei uns in Österreich einfach so auf Hunde schießen, so wie es in Deutschland vielerorts schon üblich ist? Wenn der Polizist in Steyr beim Anblick eines ihm entgegenkommenden Junghundes panisch reagiert, und sich bei der offensichtlich wilden Schießerei auf die Hunde auch in die eigene Zehe schießt, und schließlich auch noch den Hundehalter gefährdet, dann sollte sich die Polizei ganz rasch von solchen „Nerverln” trennen, denn sie stellen eine Gefahr nicht nur für Hunde dar! Sofort erinnert man sich auch an den kürzlichen Vorfall in Niederösterreich, bei dem ein Polizist einen unbeteiligten Motorradfahrer erschoß, als er einem flüchtenden Handtaschendieb nachschießen wollte.

Tatortwechsel
Am 4. Dezember 2000 wurden die vier American Staffordshires der Familie Bruch vor deren Grundstück am Ortsrand von Viernheim von 2 Polizisten erschossen: Die Elterntiere Rocky (16 Monate) und Laika (3 Jahre) und die beiden Jungtiere Ronja und Sammy (5 Monate alt, noch mit Milchzähnen!). Laut Polizeiaussagen sollen die Hunde vom eingezäunten Grundstück entwichen sein und einen Passanten angegriffen haben, der sich in ein vorbeifahrendes Auto habe retten und von dort aus die Polizei habe informieren können. Die Polizisten hätten auf ihrem Weg zum Einsatzort die übliche Munition gegen Spezialmunition ausgetauscht und seien dann vor Ort zunächst von den beiden Elterntieren und danach von den beiden Jungtieren angegriffen worden, so dass sie die 4 Hunde hätten in Notwehr erschiessen müssen.

Zweifel am Polizeibericht
Erste Recherchen ergaben allerdings bereits erhebliche Zweifel an dieser Darstellung der Polizei, da die örtliche Polizeidienststelle den angeblich angegriffenen Passanten nicht nennen konnte oder wollte und der Tatort diese Darstellung nicht unterstützt. Ausserdem ergaben die eigenen Nachforschungen des Halters, seiner Familie und deren Freunde, sowie das Ergebnis der Leichenschau in der Gerichtsmedizin von Heidelberg, dass der Tathergang so nicht gewesen sein kann. Es liegt der Verdacht nahe, dass die 4 Hunde durch Fremdeinwirkung von aussen auf den stabilen Zaun das Grundstück verlassen konnten und dann mit mindestens 14 Schüssen niedergestreckt wurden, wobei zumindest der Rüde einen längeren Todeskampf durchleiden musste.
Die Art der Einschüsse und der Zustand des Tatortes widersprechen der Darstellung der Polizei. Zeugen der Erschiessung sind nicht bekannt.
Für die Familie, und besonders die Kinder, bedeutet dieses traumatische Erlebnis eine schwere seelische Belastung, die gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich gezogen hat, die ärztlicher Behandlung bedürfen.

Ich kann es nicht fassen
Das Unfaßbare dieser Angelegenheit wird durch den Familienvater Bruch offenbar, der am 1. Jänner 2001 an Tierfreunde schreibt: „Ich kann zu dem Vorfall nichts mehr sagen. Ich bin kaputt, seelisch wie körperlich. Ich weine nur noch und habe in meinem Kopf immer das schreckliche Bild, wie unsere Hunde abgeschlachtet wurden. Sie sind aus Gutmütigkeit abgeschossen worden. Sie wollten spielen. Sie hatten zu viel Vertrauen zu den Menschen, und deshalb mussten sie sterben – qualvoll!“
Bruchs hatten die Hunde überall mit, sei es im Job, im Urlaub am Campingplatz in Korsika, oder zuhause in der Wohnung. Die Hunde waren gut erzogen, hatten im August 2000 einen Wesenstest mit Bravour bestanden, waren freundlich und vor allem die beiden Welpen von nicht einmal sechs Monaten waren erkennbar völlig ungefährlich. Nicht nur deswegen hat der Fall so unglaublich viel Staub aufgewirbelt, sondern weil es weitere Hinweise gibt, daß möglicherweise die Hunde Opfer der privaten Rache an Bruchs durch einen Nachbarn (Polizeibeamter!) geworden und regelrecht abgeschlachtet worden sind. Die auf eine solche Vermutung hinweisenden Indizien liegen WUFF vor und sind so ungeheuerlich, daß die Öffentlichkeit nun das Recht hat, alles genauestens zu erfahren. Die im Raum stehenden Vorwürfe müssen vollkommen aufgeklärt werden und entweder zu einem Freispruch oder zu einer klaren Verurteilung und Bestrafung der Polizisten führen. Anders, als durch eine gerichtliche Untersuchung, darf dieser Fall nicht mehr behandelt werden. Natürlich gilt für die beteiligten Polizisten bis zum Abschluß eines eventuellen Verfahrens die Unschuldsvermutung.

WUFF bleibt dran
In der Sache liegen nun bereits mehrere Strafanzeigen vor, und zwar wegen Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes, der Sachbeschädigung, § 303 StGB, und Körperverletzung, § 223 StGB, in mehreren Fällen. WUFF hat sich über seine Deutschland-Redaktion voll in die Recherchen um diesen Fall eingeschaltet und wird ihn bis zum gerichtlichen Abschluß verfolgen.

>>> WUFF – INFORMATION

Steyr: Polizist schießt auf Junghund

Am Freitag, den 8.12. hat ein Polizist im oberösterreichischen Steyr die beiden Hunde des Jürgen D. anläßlich der Überprüfung einer Anzeige mehrfach angeschossen und schwer verletzt. Der Polizist gab an, er habe sich von den Hunden angegriffen gefühlt. Einer der beiden Hunde, ein junger Staffordshire Terrier namens Buffalo war – wie immer bei Besuch – freundlich schwanzwedelnd auf den Polizisten zugelaufen, der dadurch offensichtlich die Panik bekam und mehrmals auf das Gesicht des jungen Hundes schoß und ihm damit Ober- und Unterkiefer, sowie Jochbein und Zunge zertrümmerte. Der Hund rannte schreiend in die Wohnung zurück. Als der zweite Hund von Jürgen D., die sechsjährige Schäfermischlings-Hündin Bessy dadurch aufmerksam wurde und dazu kam, schoss der Polizist sofort auch auf diese Hündin. Bessy flüchtete in das untere Geschoss, wo der Polizist ihr laut Aussage des Hundebesitzers mehrmals nachschoss. Insgesamt wurden unglaubliche neun (!) Schüsse abgegeben.
Wobei die Schießqualität des Polizisten hochgefährlich scheint, hatte er sich bei seiner wilden Schießerei doch in seine eigenen Zehen geschossen … Jürgen D. gegenüber dem Hundemagazin WUFF: „Das Vorzimmer glich einem Blutbad und Zähne meines jungen Stafford-Rüden lagen am Fußboden verstreut.” Jürgen D. weiter: „Ich musste mir von den Polizisten noch Bemerkungen wie ‚In Wohnungen hat man es mit Kampfhunden eh nicht leicht’ anhören.” Noch unter Schock stehend versorgte Jürgen D. mit einem Freund die schwer verletzten Hunde und brachte sie in eine Tierklinik.

Schüsse nicht gerechtfertigt
Der bekannte Steyrer Tierarzt Dr.Pfeil rettete in einer fünfstündigen Notoperation beiden Hunden das Leben. Der Junghund war bei Einlieferung bereits klinisch tot, und auch das Leben der Schäferhündin war durch eine Verletzung der Hauptschlagader akut bedroht. Auf die Frage, ob der Waffengebrauch des Polizisten gerechtfertigt war, meinte der Tierarzt, nein, „beide Hunde sind außergewöhnlich liebe Hunde“. Gegenüber dem Hundemagazin WUFF sagte Jürgen D. noch: „Für meine Freundin und mich sind unsere Hunde wie unsere Kinder und wir werden alles dafür tun, daß sie wieder gesund werden.”